16/06/2026
Wenn Mythen vor Gericht landen
In einem aktuellen Artikel der Süddeutschen Zeitung wird über die Ermittlungen gegen die Mantrailing-Hundeführerin Andrea von Buddenbrock berichtet. Interessant ist dabei weniger der Einzelfall selbst, sondern die grundsätzliche Diskussion, die dahintersteht: Welche Leistungen von Suchhunden sind wissenschaftlich belegt, wo beginnen Interpretationen, und wie kritisch sollten Gerichte und Staatsanwaltschaften solche Methoden betrachten?
Langsam greifen auch Staatsanwaltschaften und Gerichte einige der großen Mythen rund um das Mantrailing nicht mehr einfach ungeprüft auf. Was früher teilweise als beeindruckende Fähigkeit von Suchhunden akzeptiert wurde, wird heute zunehmend hinterfragt. Genau darum geht es in diesem Artikel: um die Frage, was Mantrailing tatsächlich leisten kann, wo seine Grenzen liegen und wie viel davon auf überprüfbaren Fakten basiert.
Im Mittelpunkt steht die bekannte Mantrailing-Hundeführerin Andrea von Buddenbrock aus Nordrhein-Westfalen. Sie arbeitete über mehr als 20 Jahre mit Staatsanwaltschaften und Mordkommissionen zusammen und wurde bei zahlreichen Tötungsdelikten, Vermisstenfällen und anderen schweren Straftaten eingesetzt. Ihre Hunde sollten anhand von Geruchsspuren Bewegungsprofile von Tätern oder Opfern nachvollziehen.
Im Dezember 2025 wurde ihr Haus von der Polizei durchsucht. Gegen sie ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft Essen wegen des Verdachts des Betrugs. Der Vorwurf lautet nicht, dass sie einzelne Ergebnisse manipuliert habe, sondern dass sie möglicherweise eine Leistung angeboten und abgerechnet habe, die wissenschaftlich betrachtet überhaupt nicht erbracht werden kann.
Der zentrale Streitpunkt betrifft die Frage, ob Hunde tatsächlich in der Lage sind, sehr alte menschliche Geruchsspuren über Tage, Wochen oder sogar noch längere Zeiträume hinweg zuverlässig zu verfolgen. Genau diese Behauptungen werden inzwischen von mehreren Wissenschaftlern massiv angezweifelt.
Besonders deutlich äußert sich der Umweltchemiker Kai-Uwe Goss von der Universität Halle. Er hält viele der behaupteten Leistungen für wissenschaftlich nicht plausibel. Seiner Ansicht nach werden Hunden teilweise Fähigkeiten zugeschrieben, für die es keine belastbaren Belege gibt. Er warnt davor, dass Ermittlungen dadurch in die falsche Richtung gelenkt werden könnten und Unschuldige unter Verdacht geraten.
Als Beispiel nennt der Artikel einen Test mit etwa 70 Rettungshunden, bei dem angeblich kein einziger Hund eine frische Spur erfolgreich zum Ziel verfolgt habe. Goss sieht deshalb die Gefahr, dass viele Erfolge eher auf Zufällen, unbewusster Beeinflussung durch Menschen oder Interpretationen der Hundeführer beruhen als auf einer tatsächlichen Geruchsverfolgung.
Der Artikel greift damit indirekt genau jene Themen auf, die in der Suchhundeszene seit Jahren diskutiert werden:
* Einfluss des Hundeführers
* Kluger-Hans-Effekt
* Fehlende Doppelblind-Tests
* Mangelnde wissenschaftliche Standardisierung
* Behauptungen über extrem alte Spuren
* Vermischung von Erfahrung und Beweis
Gleichzeitig zeigt der Artikel aber auch die andere Seite.
Mehrere ehemalige Staatsanwälte und Mordermittler verteidigen Buddenbrock ausdrücklich. Sie berichten von zahlreichen Fällen, in denen ihre Hunde neue Ermittlungsansätze geliefert oder bestehende Verdachtsmomente bestätigt hätten. Niemand habe die Hunde jemals als Beweis betrachtet, sondern lediglich als Ermittlungswerkzeug.
Mehrere Ermittler sagen sogar offen, dass sie sich nicht betrogen fühlen und die Vorwürfe gegen Buddenbrock nicht nachvollziehen können. Manche bezeichnen die Betrugsermittlungen als völlig überraschend.
Wichtig ist dabei: Auch Buddenbrock selbst behauptet nicht, dass Mantrailing Beweise liefern könne. Im Artikel sagt sie ausdrücklich, dass es in Deutschland keine sogenannte „Dog Evidence“ gibt und dass dies ihrer Meinung nach auch so bleiben sollte. Für sie liefern Hunde Hinweise, keine Beweise.
Der eigentliche Kern des Artikels ist deshalb weniger die Person Andrea von Buddenbrock als vielmehr ein grundlegender Konflikt:
Wie viel Vertrauen darf man den Fähigkeiten von Suchhunden schenken, wenn die wissenschaftliche Grundlage vieler Behauptungen noch immer lückenhaft ist?
Der Artikel zeigt sehr deutlich, dass sich die Diskussion verschiebt. Während früher spektakuläre Einzelfälle oft als Beleg für die Leistungsfähigkeit von Mantrailing-Hunden galten, verlangen Wissenschaftler, Gerichte und zunehmend auch Ermittlungsbehörden heute belastbare Nachweise, reproduzierbare Tests und eine saubere wissenschaftliche Überprüfung.
Für die Mantrailing-Szene ist das vermutlich der interessanteste Teil der Geschichte:
Nicht die Frage, ob Hunde riechen können. Daran zweifelt niemand.
Sondern die Frage, welche Schlussfolgerungen Menschen aus dem Verhalten ihrer Hunde ziehen dürfen – und welche nicht.
Genau dort verläuft heute die eigentliche Grenze zwischen Erfahrung, Überzeugung und Wissenschaft. Und genau dort werden viele der großen Mythen der vergangenen Jahre zunehmend kritisch hinterfragt.
Unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht, zeigt der Fall vor allem eines: Die Diskussion über die tatsächlichen Möglichkeiten und Grenzen des Mantrailings wird zunehmend wissenschaftlich geführt. Und das halte ich grundsätzlich für eine positive Entwicklung.
Jahrzehntelang hatte sie mit ihren Hunden Tatorte gefunden, Täter und Opfer, wie genau, das fragt sich nun offenbar die Staatsanwaltschaft Essen. Genau die Staatsanwaltschaft also, mit der Buddenbrock am häufigsten zusammengearbeitet hat.
Gegen Buddenbrock ermittelt die Abteilung für Betrugsdelikte.
Zusammengearbeitet hat sie mit der Abteilung für Mordfälle. Sie schätzt, dass sie für diese 150 bis 200 Mal ihre Hunde losgeschickt hat. Sie sagt: „Ich kämpfe hier auch um meinen guten Ruf.“
In diesem Kriminalfall, in dem sie selbst die Beschuldigte ist, geht es aber auch darum, was Menschen im Hund sehen: einen treuen Begleiter, der menschlichen Ermittlern in manchen Dingen weit überlegen ist? Oder ein Tier, dem Menschen Fähigkeiten zuschreiben, die es vielleicht gar nicht hat?
Die ganze Reportage lest ihr mit SZ Plus über den Link:
https://www.sz.de/projekte/artikel/panorama/e912308?utm_content=hundefuehrerin_e912308&utm_medium=organic_content&utm_source=facebook&utm_campaign=op_social