19/11/2021
3G-Regel am Arbeitsplatz.
Beschäftigte und auch die Arbeitgeber dürfen eine Arbeitsstätte nur dann betreten, wenn sie einen Nachweis mit sich führen.
Für die Kontrolle der Nachweise verantwortlich ist der Arbeitgeber.
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss täglich einen negativen Test vorweisen.
‼️Bei Verstößen gegen Kontroll- und Mitführungspflicht von 3G-Nachweisen ist laut Infektionsschutzgesetz ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vorgesehen‼️