14/05/2020
Wir bitten um Kenntnisnahme:
Richtlinien und Verhaltensvorschriften in Gaststätten
Zwischen den Tischen einschließlich Bestuhlung muss grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern sichergestellt werden. Weiterhin muss die Besucherzahl reguliert werden. Betreiber*innen wird dringend empfohlen, Systeme zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten zu installieren. Empfohlen wird die Erstellung einer Anwesenheitsliste, in welcher die Gäste ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und Kontaktdaten hinterlegen. Die erhobenen Daten müssen nach vier Wochen gelöscht werden.
Der Aufenthalt in einer der genannten gastronomischen Einrichtungen ist nur alleine, in Begleitung von Personen des eigenen Haushalts oder Angehörigen eines weiteren Haushalts erlaubt. Das Servicepersonal ist zudem dazu verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Diese Regelungen gelten auch für Kantinen, die ihre Speisen nichtbetriebsangehörigen Gästen anbieten.
Auszug aus :
Im Gastronomiebetrieb greifen zur Eindämmung der Verbreitung des neuen Coronavirus Sars-Cov-2 umfassende Einschränkungen und Verbote, die bereits schrittweise wieder gelockert werden.