12/05/2020
Vor Pfingsten darf in Baden-Württemberg wieder Platz genommen werden – zunächst mal nur draußen, dann auch drinnen. Die Frage ist: Unter welchen Bedingungen?
Es müssen Desinfektionsmittel, Handschuhe, Masken in ausreichenden Mengen besorgt werden.
Der Gast muss beim Betreten und Verlassen eine Maske tragen – auch im Biergarten und bei Bestellung und Essensabholung. Ebenso beim Gang zur Toilette. Das bedeutet, dass man als Gast nur am Tisch selbst die Maske abnehmen darf. Ein Tisch bzw. Sitzplatz muss zugewiesen werden nach der „Einlasskontrolle“ mit Fragebogen und Fieber messen.
Besteck und Servietten werden nicht mehr selbst genommen werden dürfen. Und was ist mit dem Salzstreuer, der Pfeffermühle? – nur auf Nachfrage und hinterher desinfizieren. Die Mitarbeiter müssen Mundschutz tragen und dürfen nur das nötigste mit dem Gast reden.
Sicher ist hierzulande, dass die Personenzahl beziehungsweise die Auslastung begrenzt ist. Es gilt eine maximale Auslastung von 50 Prozent. Zudem wird es eine Vorbuchungspflicht geben. Und natürlich wird mit Abstand zu anderen Gästen gegessen werden müssen. Und
Es müssen nicht nur die Kontaktdaten jedes Gastes aufgenommen, sondern auch für 4 Wochen aufbewahrt werden - wer wo und wann saß und von wem bedient wurde. Tische müssen vorher telefonisch reserviert werden. Speisekarten müssen nach jedem Gast desinfiziert werden. Ebenso Tische, Stühle, Türklinken etc. Malbücher und Spielzeug für die Kinder dürfen nicht mehr ausgegeben werden. Unsere Pager (Kundenrufer oder auch umgangssprachlich bei uns „Brummsel“ genannt) müssen auch jedes Mal nach Benutzung desinfiziert werden.
Und auch ganz andere Probleme müssen gelöst werden. Die Toilettentreppe und der Gang ist zu schmal in Mindestabstand-Zeiten wie diesen. Es darf sich dort niemand begegnen. Ein Schild aufhängen, das man drehen kann: besetzt und frei? Ein Desinfektionsspender muss dort dann selbstverständlich auch vorhanden sein.
Wir müssen auf dem Weg zum Tresen Abstandsmarkierungen anbringen und der Gast darf den gleichen Weg nicht zurück, sondern muss umgeleitet werden. Das ginge nur über die Wiese mit einer Stufe. Für die Geschirrrückgabe muss ein separater Weg und Rückweg gestaltet werden.
Und was passiert, wenn sich doch jemand infiziert?
Was ist mit eventuellen rechtlichen Angelegenheiten? Muss ich die Kontaktdaten im Safe verstauen? Brauche ich einen Nachweis über die Vernichtung der Kontaktdaten?
Ich habe mich wirklich schweren Herzens dazu entschlossen die Saison 2020 nicht zu öffnen, denn ich möchte und werde die Verantwortung nicht übernehmen – nicht für mein Personal und auch nicht für meine Gäste! Und ganz ehrlich … macht so ein Biergartenbesuch Spaß?
Wir werden uns vielleicht am 01. Mai 2021 wiedersehen und dann hoffentlich ohne Mundschutz - um zu plaudern, ein gutes handgemachtes ehrliches Essen und einen guten Schluck zum Trinken zu genießen.
Bleibt bitte alle gesund!
Euer Rotenberger-Hof-Team